Abteilung (Organisation)

Beispiel: Interne Organisation eines (fiktiven) Bundesministeriums. In deutschen Ministerien fasst eine Abteilung mehrere verwandte Referate zusammen, der Abteilungsleiter steht diesen vor und berichtet einem Staatssekretär.

Eine Abteilung ist in Unternehmen oder Behörden die Zusammenfassung mehrerer Stellen, die gemeinsame oder direkt zusammenhängende Aufgaben eines einheitlichen Arbeitsgebiets erfüllen und einer Instanz (Leitungsstelle) unterstellt sind.[1]

  1. Jean-Paul Thommen/Ann-Kristin Achleitner, Allgemeine Betriebswirtschaftslehre. Umfassende Einführung aus managementorientierter Sicht, Gabler, 4. Auflage, S. 739, ISBN 3-409-43016-4

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